Die Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.weinobst.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Nicht alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alternativtext (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
- Bei manchen Texten und Bedienelementen wird der Mindestkontrast nicht erreicht (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast).
- Bei erhöhtem Textabstand überlagern Newsteaser möglicherweise den Footer (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.12 Text Abstände anpassbar).
- Die Beschriftung mancher Links bzw. Steuerelemente spiegelt nicht den Zustand des Elements wider (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck - im Kontext).
- Nicht alle Bedienelemente haben ein gut sichtbares Fokus-Styling (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar.
- Die Publikationssuche ist nicht vollständig mit Tastatur bedienbar (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit) und Inhalte werden bei Vergrößerung rechts abgeschnitten (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern und 1.4.10 Umbruch)
- Statusmeldungen werden nicht optimal eingesetzt und vermitteln auf Übersichtsseiten nicht die geänderte Ergebnisanzahl nach dem Filtern sondern das gesamte Ergebnis im Volltext (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.3 Status-Meldungen).
- WAI ARIA wird nicht überall korrekt eingesetzt, z.B. sind Bildslider nicht vollständig zugänglich umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
- Das Image-Video verfügt über keine gleichwertige Medienalternative (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)).
- Nicht alle Filterelemente haben ein zugängliches Label (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Die Videos auf der Website sind Zusatzcontent, zu den auf der Website bereits als Text vorhandenen Informationen. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich und wird als nicht notwendig erachtet, da keine wesentlichen neuen Informationen vermittelt werden.
Wir sind daher der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der HBLA und BA für Wein- und Obstbau liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt (letzte Aktualisierung: 19.4.2022).
Überprüft wurden Websites (www.pitzelstaetten.at, www.gartenbau.at, www.forstfachschule.at ), die im selben CMS sowie mit demselben Templatesatz wie www.weinobst.at aufgebaut sind und daher analoge Barrieren aufweisen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Accessibility Audit nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020 und einer Re-Evaluierung im April 2022.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an direktion@weinobst.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.weinobst.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URLs der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Straße 74, 3400 Klosterneuburg
E-Mail: direktion@weinobst.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.