Die Streichung von Wirkstoffen im Pflanzenschutz aber auch die Diskussion um den Einsatz von Kupfer sind zentrale Forschungstätigkeiten im Wein- und Obstbau.
Die HBLAuBA für Wein- und Obstbau ist eine sogenannte GEP-Einrichtung:
In der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 sind die Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel festgelegt (früher: Anhang III der Richtlinie 91/414/EWG). Danach müssen Wirksamkeitsversuche von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchgeführt werden. Da die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 den GEP-Anforderungen nach EPPO Standard PP 1/181 entsprechen.
Studien zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln, die für Anträge auf Zulassung erarbeitet werden, können im Zulassungsverfahren grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn sie die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 hinsichtlich der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel erfüllen. Dazu gehört für Wirksamkeitsversuche auch die Einhaltung der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP).
Jährlich werden zahlreiche Pflanzenschutzversuche im Wein- und Obstbau vorgenommen. Auf internationaler Ebene engagiert sich derzeit die HBLAuBA / Wein & Obst RTD Phosphonate für den biologischen Pflanzenschutz wieder zuzulassen.
Projektleiter an der W&O RTD: DI Christian Redl