Reben für Rebsortenwein nach §2 WG
Diese Rebsorten sind nach dem Österreichischen Weingesetz für die Produktion von Rebsortenwein zugelassen. Für diese Sorten kann auch gegebenenfalls um Umstellungsförderung angesucht werden. Durch die bessere Widerstandsfähigkeit gegen Pilzkrankheiten eignen sich die Sorten besonders gut für einen nachhaltigen bzw. biologischen Anbau.