Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
Der Unterrichtsgegenstand wird vom 1. bis zum 5. Jahrgang unterrichtet.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der jeweils geltenden Fassung.